Familie, Senioren, Frauen, Jugend
Bei der Zusammenfassung von Familienförderung geht es um die Reduktion des bürokratischen Aufwandes und die Umverteilung der Auszahlungen. Hier ein Überblick über die Kernthemen:
- Reduktion aller Auszahlungsförderungen auf Elterngeld und Kindergeld
- Das Elterngeld entspricht 60% des Familieneinkommen und wird nicht nach der auszeitnehmenden Person berechnet, es wird automatisch berechnet und ausgezahlt nach dem gemeinsamen Einkommen der letzten drei Jahre
- Erhöhung des Kindergeld auf 300 Euro pro Monat
- Steuerfreibetrag wird auf die höhe des regulären Steuerfreibetrags (aktuell 9.408 €) angehoben
- Jegliche Zuschüsse, wie Landeserziehungsgeld, Familiengeld, etc. wird nicht mehr direkt ausgezahlt sondern in Form von kostenfreier Kinderbetreuung investiert, die in jeder Stadt angeboten werden muss.
- Bauförderungen sind hiervon nicht betroffen, diese werden außerhalb der Familienförderung verwalten
- Unternehmen sind dazu verpflichtet jedem/r Mitarbeiter/in mit Kindern im Betreuungsalter Arbeitszeiten für eine 60%-Stelle innerhalb der Betreuungszeiten zu gewährleisten. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten
- Eigene Krippen-/Kindergartenplätze, die sich an die Arbeitszeiten orientieren, auch im Verbund mit anderen Unternehmen möglich. Diese Plätze werden staatlich gefördert und sind voll abzugsfähig, somit dürfen hierfür keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden.
- Anpassung der Arbeitszeiten oder sogenannte Elternschichten schaffen, die innerhalb der Betreuungszeiten liegen mit jeweils 30-minütigen Bring- und Abholzeiten
Die Kinderbetreuung soll deutschlandweit vereinheitlicht werden.
Hierzu werden Bundes- und Landesfördergelder bereitgestellt.
Die bisherigen Förderungen für Betreuungsplätze werden nicht mehr an die Eltern, sondern direkt an
den Träger der Kinderbetreuungseinrichtung überwiesen.
Es wird ein eigenes Jungerziehungsamt ins Leben gerufen, welches die notwendigen Investitions und laufenden Kosten, sowie die Lernkonzepte der Betreuungseinrichtungen unterstützend begleitet. Hierbei geht es nicht um die Kontrolle der Einrichtungen, sondern um eine konstruktive Zusammenarbeit.
Dieses Amt erstellt dann gemeinsam mit den Einrichtungen eine Kostenaufstellung, sodass die Betreuungskosten für ein Kind berechnet werden kann. Sobald die Eltern ihr Kind in dieser Einrichtung anmelden, werden die staatlichen Mittel für den Betreuungsplatz an die Einrichtung ausgezahlt. Es wird immer der maximale Betreuungsbetrag übernommen, sodass eine Kinderbetreuungseinrichtung nicht abhängig von den gebuchten Betreuungszeiten sind.
Die Betreuungszeiten werden ebenfalls vereinheitlicht, sodass Montag bis Freitag eine Betreuung von 7 bis 17 Uhr gewährleistet wird. Eine Voranmeldung von Stunden ist nicht notwendig und liegt damit im Ermessen der jeweiligen Einrichtungen.
Im zwei Jahres Turnus wird ein Mindeststandard vom Jungerziehungsamt erarbeitet, was die Ausstattung anbelangt.
Diese wird dann gemeinsam mit den Betreuungseinrichtungen begutachtet und vom Amt festgelegt, welche Punkte ausgebaut werden müssen und gleichzeitig wird berechnet, welche staatlichen Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden, um diese Standards zu etablieren.
Wenn wir uns den Gender-Pay-Gap genauer anschauen, sowie die Studien aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und die Arbeitsverteilung des statistischen Bundesamts, so wird schnell klar, dass der Großteil der Gehaltslücke aus zwei Teilen besteht:
- Erziehende Elternteile, zumeiste Frauen, arbeiten neben der Erziehungstätigkeit größtenteils in Teilzeit oder nicht
- Die Berufswahl von Frauen, gerade im sozialen Bereich, führt zu geringerem Lohn
Was wir also effektiv fördern müssen, ist die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie, sodass Arbeitgeber und Kinderbetreuungseinrichtungen zusammenarbeiten, um erziehenden Elternteilen einen höheren Arbeitsmodus zu gewährleisten.
Dies führt zu einer besseren finanziellen Unabhängigkeit von Familien, sowie es der Familien- und damit auch Kinderarmut entgegenwirkt, sowie es auch der Altersarmut von Frauen, vor allem Frauen mit Kindern, entgegenwirkt und nicht zu vergessen auch die Gleichstellung fördert, indem nicht der erziehende Elternteil zu finanziellen und soziologischen Defiziten verdonnert wird.