Gesundheit
Hier findet Ihr eine gesamtheitliches Digitalisierungskonzept für den Bereich Gesundheit.
Wir brauchen ein vernetztes System über alle Beteiligten des Gesundheitssystems und müssen die Kosten zentralisieren,
um breitflächig, homogen, modern und kosteneffizient ein digitales Gesundheitssystem einzuführen.
Das spart auch die Digitalisierungskosten der einzelnen Hausärzte und Krankenhäuser, denn sie sollen ihr Budget für die Gesundheit der Patienten ausgeben, die Digitalisierung muss von oben kommen.
Wir wollen digitale Hausärzte, Krankenhäuser, Krankmeldungen, Verschreibung von Medikamenten, Überweisung zu Fachärzte, etc.
Bei der Homogenisierung geht es darum, eine gemeinsame Struktur für alle Krankenhäuser zu entwickeln. Es geht nicht darum, dass jede Station gleich funktioniert, denn hier gibt es teils große Unterschiede zwischen den Fachbereichen, jedoch soll für jeden Bereich eine Struktur erstellt werden.
Diese homogene Struktur ist die Grundlage zur modernen Digitalisierung und schafft einen einheitlichen Standard. Dies bedeutet auch, dass sobald eine Prozessoptimierung bekannt ist, diese auch gleich deutschlandweit ausgerollt werden kann.
Je standardtisierter die Krankenhäuser funktionieren, desto besser ist auch die qualitative Überwachung und die Flexibilität des Personals bei krankenhausübergreifenden Wechseln.
Es soll einen einheitlichen Qualitätsstandard in jedem Krankenhaus in Deutschland geben.
Diese Prozesse werden im 2 Jahres Turnus von einem speziellen Team, das dem Gesundheitsministerium unterstellt ist, überarbeitet und aktualisiert. Dieses Team besteht aus Ärzten, Pflegern und Krankenhaus-Managern, die die übrige Zeit regulär auch mit diesen Prozessen arbeiten müssen.
Weiter gibt es für alle Beteiligten die Möglichkeit jederzeit ein Feedback zu den Porzessen zu geben, damit diese kontinuierlich verbessert werden können.
Bei der pauschalen Pflegezulage geht es um eine staatliche Unterstützung der Pflegeberufe, sodass neben den Arbeitsverträgen oder auch Tarifverträgen eine staatliche, steuerfreie Pflegepauschale i.H.v. monatlich 150 Euro ausgezahlt wird. Dabei ist zu beachten, dass die Tarifverträge nicht gesenkt werden dürfen, denn diese Pauschalen sind für die Mitarbeiter im Gesundheitswesen gedacht.
In einer weiteren Prüfung sollen auch weitere Berufsfelder untersucht werden, wie beispielsweise weitere Pflegeberufe oder auch der Bereich der Kinderbetreuung.
Die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie ist im Pflegeberuf aktuell nicht überall gegeben. Bei vielen Krankenhäusern gibt es keine einzige Arbeitsschicht, die mit den Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen vereinbar sind.
Aus diesem Grund soll eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber geschaffen werden, für jeden angestellten Elternteil mit Kindern im Betreuungsalter eine mindestens 60%-Stelle zu garantieren. Bei den Arbeitszeiten innerhalb der Betreuungszeiten sind vorher und nacher jeweils eine halbe Stunde als Bring- und Abhol-Zeit zu berücksichtigen.
Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
Eigene Kinderbetreuung
Bei dieser Form können Arbeitgeber eigene Kinderbetreuungsplätze anbieten, die sich an die Arbeitszeiten richten. Diese werden staatlich gefördert und sind steuerlich voll abzugsfähig. Weiter besteht auch die Möglichkeit diese Betreuungsplätze in Partnerschaft mit anderen Unternehmen zu gründen. Hierfür soll möglichst einfache und schnelle bürokratische Prozesse geschaffen werden.
Elternschichten
Bei den Elternschichten geht es darum einen eigenen Schichtdienst zu etablieren, der innerhalb der Betreuungszeiten liegt. Im Krankenhaus beispielsweise würde dies bedeuten, dass eine Elternschicht für jede Station eingerichtet wird. Die Krankenhäuser haben dann die Möglichkeit die angestellten Elternteile dann flexibel auf die verschiedenen Stationen einzusetzen, um die Elternschichten optimal zu nutzen.
Die Digitalisierung der Krankenhäuser benötigt als Grundlage die Homogenisierung, sodass alle Krankenhäuser deutschlandweit mit der selben Software ausgerollt werden kann.
Es soll künftig dem Staat obliegen, eine entsprechende Software zu entwickeln, zu warten und auszurollen, sowie bereitzustellen (Hochverfügbare Cloud mit lokalen Backupstrategien [Fog-Einheiten])
Somit werden die Kosten minimiert, indem nicht jedes Krankenhaus selbst für die Modernisierung und Digitalisierung verantwortlich ist, und zum anderen sind dann die einzelnen Krankenhäuser nicht von eigenem Budget abhängig, ob und in welchem Ausmaß eine Digitalisierung überhaupt möglich ist.
Wie bei den Prozessen gilt auch hier, dass das Gremium diesmal jährlich tagt, um die eigenen Erfahrungen und die Kritik aller Angestellten im Gesundheitsbereich für die Weiterentwicklung des Systems aufnimmt und entsprechend dem digitalen Service des Gesundheitsministerium weitergibt.
Als weiterer Punkt in der Optimierung des Gesundheitssystems sollen die Krankenkassensysteme in dieser Form abgelöst werden.
Da die meisten Reglementierungen vom Staat vorgegeben werden, sollte auch die Verwaltung über den Staat abgewickelt werden.
Dies bedeutet, dass der Staat die einzige Krankenversicherung ist und die Beiträge somit direkt an das Gesundheitsministerium fließt, welches dann für die gesamte Finanzierung des Gesundheitssystem verantwortlich ist. Somit sollen Milliarden Euro eingespart werden, welche durch die Zusammenführung und Verwaltung an zentraler Stelle zustande kommt.
Die bisherigen Krankenversicherungen können weiterhin private Zusatzversicherungen vertreiben, die jedoch nur einen Einfluss auf Spezialkostenübernahmen oder den Komfort haben dürfen. Ein medizinische Zwei-Klassen-System wird es nicht mehr geben, bei der medizinischen Grundversorgung werden alle Fälle nach medizinischer Priorität behandelt, nicht nach Abschluss der Versicherung.
Durch diese Umstellung werden die entsprechenden Krankenkassen ihre Personallage überdenken müssen, jedoch können viele hierbei zu anderen Versicherungen oder in die staatliche Krankenversicherung wechseln. Hierfür soll eine eigene Exit-Strategie entworfen werden.
Das Präventionsprogramm soll ein neues Herzstück unseres Gesundheitssystems werden.
Viele Krankheiten sind bei früher Diagnose heilbar beziehungsweise können Spätfolgen abwenden.
Da jedoch viele Krankheiten für den Bürger anhand der Symptome nicht einschätzbar sind und somit
auch kein Arzt aufgesucht wird, erfolgen Untersuchungen und Diagnose erst zu einem Zeitpunkt, bei dem die Heilungschancen sehr gering sind.
Aus diesem Grund soll im 2-Jahres-Turnus eine Präventionsuntersuchung angeboten werden,
bei dem der gesundheitliche Zustand komplett aufgenommen wird. Für jeden Bürger soll im Vorfeld ein Profiling erfolgen, um einen speziellen Fokus auf potenzielle Erkrankungen zu legen, aber auch allgemeine Tests zu Fitness, Herz-Kreislauf, Lunge, Leber, Magen-Darm, Nerven und Gehirn sollen regelmäßig im 2-4 Jahresryhtmus untersucht werden.
Alle 2 Jahre werden die Bürger angeschrieben, sich bei ihrem Hausarzt zu melden, um einen Termin für ein Präventionsgespräch zu vereinbaren. Auf Grund der Planbarkeit können Termine in Leerlaufzeiten vereinbart werden, um die Auslastung der Maschinen zu erhöhen oder auch die Lasten zu verteilen.
Die Kosten werden von den Versicherungen übernommen.
Das Ziel hierbei ist es, Krankheiten frühzeitig zu entdecken und damit die Heilungschancen drastisch zu erhöhen, schließlich profitieren der Bürger und der Staat gleichermaßen davon, wenn die Gesundheit der Bürger gewährleistet wird und damit auch die Wirtschaftskraft sichergestellt wird und eine mögliche Pflegebedürftigkeit abgewendet werden kann.
Die Kosten für dieses Präventionsprogramm sind im Vorfeld grob kalkulierbar und können über die höheren Einnahmen (siehe Punkt Beitragsreform) finanziert werden.
Deutschland soll Vorreiter im Gesundheitswesen werden, hierfür stellt das umfassende Präventionsprogramm einen guten Anfang dar um die vermeidbaren Todesfälle rechtzeitig diagnostizieren und damit auch heilen zu können.
Bei der Betragsreform geht es um die Verteilung der Kosten für das Gesundheitssystem.
Um die Last der Mindestlöhner zu reduzieren soll der Freibetrag für die Krankenversicherung auf den Mindestlohn gesetzt werden. Dies gilt jedoch nur für den Arbeitnehmerbeitrag, der Beitrag für den Arbeitgeber bleibt hierbei gleich. Dies bedeutet eine monatliche Entlastung für einen Angestellten im Mindestlohnsegment von 151 Euro.
Um diese untere Entlastung aufzufangen, soll die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden von aktuell 4.687,5 Euro auf 6,500 Euro, was vom aktuellen Maximum i.H.v 356,56 Euro auf ein neues Maximum von 494,43 Euro.
Somit ergibt sich eine Umverteilung der oberen 15% auf die unteren 15%, die finanziell im Rahmen liegt, aber eine deutliche Entlastung für den Mindestlohnbereich bedeutet.
Ziel ist hierbei zunächst nicht die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge, jedoch könnte auch eine geringe progressive Anhebung im Schnitt von 25 Euro pro Monat erfolgen.
Weiter soll durch die Krankenkassenreform eine finanzielle Optimierung stattfinden, sodass auch an dieser Stelle eine massive Kosteneinsparung auf Verwaltungsebene für eine stärkere Finanzierung des Gesundheitssystem sorgt.
Bei der Cannabis-Liberalisierung geht es darum, die Verhältnismäßigkeit zwischen Freiheit und Schutz der Bürger zu gewährleisten. Mittlerweile gibt es einige Beispiele mit unterschiedlichem Ausmaß an Liberalisierung von Cannabis in unseren Nachbarländern, sowie natürlich auch weltweit.
Interessanterweise konnte hierbei kein Wachstum der Konsumentenzahl aufgezeigt werden, der Konsum steigt also nicht, wie man erwarten würde.
Hier geht es auch nicht um das Thema, dass man Drogen öffentlich konsumieren kann, denn das Argument, dass man eine weitere Droge erlauben sollte, weil andere Drogen bereits erlaubt sind, zieht meiner Meinung nach nicht. Bei Alkohol kämpft man nach wie vor mit den Problemen im Jugendschutz, aus diesem Grund soll die Liberalisierung von Cannabis keine öffentliche Wirkung haben, sodass sich am öffentlichen Bild nichts ändert, aber im privaten Bereich geduldet wird.
Hierzu sollen folgende Punkte umgesetzt werden:
- Einführung einer Cannabis-Besitz-Karte
Diese kann ab dem 21. Lebensjahr beim Landratsamt beantragt werden und wird auf eine Besitzmenge von 6 Gramm ausgestellt. Für Cannabis-Patienten wird es zukünftiger einfacher, da ein reguläres ärztliches Attest mit empfohlener Besitzmenge (2-Wochen-Ration) ausreicht, um eine höhere Besitzmenge eintragen zu lassen, optional mit Sortennennung. Das Ziel dieser Karte ist es, den Drogentourismus fernzuhalten, entsprechend wäre zu einem späteren Zeitpunkt auch eine europäische Karte denkbar, sodass es Patienten noch leichter gemacht wird, im europäischen Ausland an die nötige Medikation zu kommen. - Cannabis-Verkauf durch Apotheken
Dies soll die Qualität, die Aufklärungspflicht, sowie die Mitgabe von Sucht-Informationen sicherstellen. Hierzu wird die Cannabis-Besitz-Karte, sowie der Ausweis überprüft, anschließend kann man die jeweiligen Produkte käuflich erwerben. Bei den Cannabis-Produkten sollen Grenzwerte festgelegt werden, die ein Maximum an THC (12%) festlegen, ebenfalls muss für jede 5% THC mindestens 1% CBD enthalten sein, ein Minimum von 1% CBD ist verpflichtend. Diese Auflagen sind bewusst mit Mindestmengen angegeben, sodass die Produktion nicht zu erheblichen Preissteigerungen führt und möglichst einfach eingehalten werden kann. - Konsum
Der Konsum in der Öffentlichkeit ins generell untersagt, es gibt jedoch Sondergenehmigung im privatwirtschaftlichen Bereich, jedoch nur in dem Rahmen, dass vor Betreten entsprechende Informationen vor dem Eintritt und Konsum warnen. Im privaten Bereich ist ein Konsum erlaubt. Dies soll den Konsumenten erlauben, zu konsumieren ohne Einfluss auf die Öffentlichkeit und Sichtbarkeit/Belästigung der Öffentlichkeit vermeiden. - Strafttaten
Sollten Personen unter 21 Jahren mit Cannabis erwischt werden, so sollen konstruktive Strafen verhängt werden, wie beispielsweise Sozialstunden im Bereich der Suchtberatung inklusiver Teilnahme an der Suchtberatungsstunde. Sollten Personen mit größerer Menge, als auf der Cannabis-Karte vermerkt, erwischt werden, so wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro pro überschrittenem Gramm fällig, die überschüssige Menge wird dabei nicht konfisziert. Sollten beigeführte Mengen die doppelte eingetragene Menge übeschreiten so droht ein Strafverfahren mit Verdacht auf Schwarzmarkthandel, welches mit einem bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden kann. Sollte ein Strafverfahren zu einer Verurteilung führen, so wird die Cannabis-Karte für 1 Jahr eingezogen. Die Polizei ist dazu angehalten, bei jedem Besitz Suchthilfe-Informationen mitzugeben. - Produktion
Die Produktion von Cannabis soll in Deutschland erhöht werden, sodass nicht nur der deutschlandweite Bedarf gedeckt werden kann, sondern auch darüber hinaus ein Export-Produkt entsteht. Um die Produktion bürokratisch möglichst günstig zu halten, sollen die Rahmen nicht zu eng gestrickt werden. Beim Anbau von Cannabis werden einfache Sicherheitsstandards festgelegt, die im 2 Jahres Turnus überprüft werden sollen. Hierbei geht es lediglich um eine Sicherung durch einen Sicht- und Kletterschutzzaun (Outdoor) und eine Sicherheitsschleuse mit Überprüfung der Angestellten (Indoor). Eine Lizenz kann von der Gesundheitsbehörde ausgestellt werden, für den Anbau von Cannabis mit einem THC-Gehalt unter 1% ist zukünftig nur eine Anzeige bei der Gesundheitsbehörde notwendig, eine Genehmigung hierfür ist nicht notwendig, mit Überprüfungen im 2 Jahres Turnus ist jedoch zu rechnen.