Soziales
Die Steuerreform wird eines der Kernthemen für die nächste Wahlperiode, denn wir brauchen eine gerechtere Verteilung der Steuern.
Folgende Punkte sind in der Steuerreform enthalten
- Steuerfreibetrag steigt auf Mindestlohn.
- Pauschale Krankenversicherung bis zum Mindestlohn.
- Weiterer Spitzensteuersatz mit 45% und auf ein Gehaltniveau ab 100.000 Euro.
- Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 65.000 Euro.
Damit bleibt mehr Netto vom Brutto für die unteren 20% der Einkommenklasse, die von den oberen 80% der Einkommensklassen getragen wird. Hier gilt der Grundsatz, wenn das Geld zum Leben kaum reicht, kann man nicht noch Steuern erwarten, die finanzielle Selbstständigkeit steht über dem Fiskus.
Wenn die Entlastungen der unteren 20% auf die oberen 80% aufgeteilt wird, entspricht dies im Schnitt eine steuerliche Erhöhung von sechs Euro pro Monat, die natürlich progressiv aufgeteilt wird (Geringverdiener zahle weniger, Höherverdienener mehr), im Prinzip verteilt es sich sehr human auf die breite Masse, aber führt zu einer sozialen Gerechtigkeit.
Die Altersrente ist und bleibt ein großes Thema unserer und nachfolgender Generationen. Was bisher, meiner Meinung nach, falsch läuft, ist, dass man die Altersrente unabhängig von anderen Faktoren betrachtet, denn damit schafft man nur kurzfristige Lösung auf Kosten nachfolgender Generationen, wir müssen dieses Thema aber breiter fassen, um auch nachhaltige Lösungen zu schaffen.
Das flexible Altersrentenmodell ist in drei Teile aufgeteilt:
Grundrente
Das reguläre Renteneintrittsalter liegt aktuell bei 67 Jahren. Die Grundrente liegt beim Satz des Existenzminimums, sodass jeder bei Renteneintritt ohne Prüfung Anrecht auf diese Grundrente hat. Ausgezahlt wird dies sowieso bereits, allerdings mit sehr viel mehr Bürokratie, da hierfür zusätzlich zur Rente Hartz 4 beantragt werden muss. Deshalb macht es Sinn, diesen automatisch zu gewähren, ohne Anträge, da ein generelles Anrecht bereits besteht.
Individuelle Prämien
Das System der Rentenpunkte bleibt dennoch beibehalten, lediglich der Wert der einzelnen Rentenpunkte wird reduziert, da diese nun nicht mehr die gesamte Rente widerspiegeln, sondern die zuästzliche Rentenerhöhung auf die Grundrente bestimmt (Prämien). Die Prämien sollen derart berechnet werden, das im ersten Wurf die exakt selbe Rente berechnet wird, die sich nach alten Modell ergeben würde. Es soll im ersten Schritt keine Rentenerhöhung geben, sondern lediglich eine Rentenumstellungen.
Flexibles Eintrittsalter
Jeder Bürger hat ab dem Alter von 50 Jahren die Möglichkeit in die Altersrente einzutreten, hierzu muss ein Antrag ausgefüllt werden. Die Grundrente und Prämien werden dann für den vorzeitigen Renteneintritt nur anteilig ausgezahlt, sodass die gesamte gleich bleibt. Wenn man also bereits sehr viele Prämienpunkte gesammelt hat, und von dieser Rente leben kann, ist es einfach möglich, auch früher in Rente zu gehen.
Was aber noch wichtiger ist, man kann auch später in Rente gehen und damit seine Rente erhöhen. Wenn man beisielsweise noch mit einem kleinen Nebenjob über die Runden kommt und bis 70 arbeiten möchte, kann man diese tun, die Rente erhöht sich damit automatisch um den Betrag, der in diesen drei Jahren nicht ausgezahlt wurde, plus weitere 10% als Prämie, da statt der Auszahlung der Rente noch weitere Arbeitsleistung erbracht wurde.
Dieses Rentensystem ist unbürokratischer, einfacher, durchsichtiger und fairer. Es gibt den Bürgerinnen und Bürgern mehr Wahlfreiheit und eine flexiblere Gestaltung der Rente. Wer länger dem Arbeitsmarkt erhalten bleibt, wird dafür extra belohnt und hat damit selbst einen Einfluss auf die Höhe seiner/ihrer Rente.
Arbeitslosigkeit ist ein großes Thema, da hierbei viele negative Effekte zum Tragen kommen.
Zum einen führt die Arbeitslosigkeit zum Verlust des aufgebauten Vermögens und wirft damit die Betroffen meist sehr weit zurück, durch die geringen Auszahlungen und die steigenden Kosten ist dies auch eines der Hauptprobleme aus dem Familien- und Kinderarmut hervorgeht. Auch auf die Wirtschaft und Finanzen hat es große Auswirkungen, denn potenzielle Arbeitskraft geht in der Wirtschaft verloren und statt Einzahlungen in die System wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, etc. müssen diese Kosten vom Staat übernommen werden. Die Arbeitslosigkeit wirkt sich auch auf die physische und psychische Gesundheit aus, was mit der Zeit zu geringeren Chancen auf Arbeit führt, ein Teufelskreis, der durchbrochen werden muss.
Deshalb soll es ein Bundesarbeitsprogramm geben, bei dem Kommunen sogenannte Gemeinschaftsarbeit anbietet, die von Beetpflege an öffentlichen Plätzen, Aufsicht für kommunale Aktionstage bis hin zu Aushilfsjobs in der Bürokratie reicht. Wichtig ist es hierbei, dass die Arbeit in der Gemeinschaft stattfindet und ein geregelter Arbeitsalltag beibehalten wird. Wenn diese Stellen angenommen werden, haben diese Arbeitnehmer ein Anrecht auf Mindestlohn.
Es werden zwei Sätze von Arbeitslosengeld gezahlt, der reguläre Satz liegt weiterhin am Minimum, sodass die Gemeinschaftsarbeit für jede/n die Möglichkeit bietet, finanziell unabhängig zu sein. Auch die Vermittlung zur Teilzeit in Aushilfsjobs in der freien Wirtschaft sind möglich, wobei hierbei der Arbeitgeber 2/3 des Mindestlohns übernehmen muss und die Kommune 1/3 für das erste halbe Jahr, ab dann ist der Arbeitgeber verantwortlich.
Ein Unternehmen darf jedoch nicht dauerhaft kommunengestützte Arbeitnehmer einstellen, um das System vor systematischer Ausnutzung zu schützen. Hierfür müssen Gegenmaßnahmen erfasst werden.